Wahlen

Am Sonntag, 9. Juni 2024,  finden in Weil der Stadt ein Bürgerentscheid zum Thema Windenergieanlagen sowie vier Wahlen statt, also die Wahlen für

  • das Europäische Parlament (Europawahl),
  • die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (Regionalwahl),
  • den Kreistag des Landkreises Böblingen (Kreistagswahl) und
  • den Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt (Gemeinderatswahl).

Mit Ihrer Stimme haben Sie die Chance, die Entwicklungen auf lokaler, regionaler und europäischer  Ebene mitzugestalten.

Häufige Fragen & Antworten

FAQ zu den Wahlen

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die am 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Weil der Stadt haben.

Der Gemeinderat ist das wichtigste politische Organ einer Stadt. Er vertritt die Interessen der Bürger.

Aufgaben

Der Gemeinderat hat viele Aufgaben, zum Beispiel:

Beschluss des Haushaltsplans

  • Woher bekommt die Stadt ihr Geld? Wofür gibt die Stadt Geld aus?
  • Jährliches Aufgabenprogramm, in dem alle Einnahmen und Ausgaben dargestellt sind

Satzungsrecht, also sozusagen „Gesetze für Weil der Stadt“

  • Beispiele für Satzungen: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grünflächen- und Schulhof, Friedhof, Hallenbad, Kindertageseinrichtungen, Parkgebühren, …

 Planungshoheit

  • Bebauungspläne, also Regeln für die einzelnen Baugebiete
  • Bauprojekte, z.B. Sanierungen und Neubauten von städtischen Gebäuden

Personalentscheidung

  • Schaffung von neuen Stellen
  • Besetzung von Leitungspositionen

Kontrolle der Verwaltung & des Bürgermeisters

Zusammensetzung

Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt.

In Weil der Stadt sind 24 Sitze zu vergeben.

Da in Weil der Stadt die unechte Teilortswahl gilt, könnten nach der Wahl durch Ausgleichssitze aber auch mehr Personen im Gemeinderat sitzen. Die unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlverfahren in Baden-Württemberg. Es garantiert den Teilorten eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. In Weil der Stadt gibt es 6 Wahlvorschläge. Insgesamt kandidieren 102 Personen.

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderates und hat auch ein Stimmrecht.

Organisation

Die Gemeinderatssitzungen finden einmal im Monat statt, normalerweise am letzten Dienstag des Monats.

 „Gemeinderat“ ist kein Beruf. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Kreistag

Der Kreistag vertritt die Interessen der Bürger auf Landkreisebene. Weil der Stadt gehört zum Landkreis Böblingen.

Das Prinzip ist ähnlich wie beim Gemeinderat: Der Kreistag ist das wichtigste politische Organ auf Kreisebene, der Landrat ist der Vorsitzende und die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Für alle Aufgaben, die sinnvoller von einer übergeordneten Stelle erfüllt werden können, sind Landkreise zuständig. Zu den Kreisaufgaben gehören beispielsweise:

  • Abfallwirtschaft
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Krankenhäuser
  • Öffentlicher Personennahverkehr (z.B. Buslinien, Schülerbeförderung)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sonderschulen und Berufsschulen
  • Kreisstraßen

Der Kreistag entscheidet über die Gestaltung dieser Aufgaben.

Außerdem wählt er den Landrat, legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und kann Anfragen an den Landrat richten.

Regionalversammlung

In Baden-Württemberg gibt es 12 Regionalverbände. Sie sind ein Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen.

Die Region Stuttgart besteht aus der Landeshauptstadt und den 5 umliegenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.

Die Regionalversammlung ist also sowas wie ein „Parlament der Region Stuttgart“. Die Mitglieder und der Verbandsvorsitzende arbeiten ehrenamtlich.

Die Regionalversammlung entscheidet über

  • den Regionalplan (Planungsziele für die Region, z.B. wo sollen Wohnraum, Straßen oder, ganz aktuell, Windvorranggebiete entstehen?)
  • die Planung des Landschaftsparks: z.B. Förderung von Wanderwegen oder Aussichtspunkten
  • Tourismus- und Wirtschaftsförderung
  • Messen, Kultur- und Sportförderung
  • die Planung des Verkehrs, dazu gehört auch die Trägerschaft über Busse oder S-Bahnen

EU-Parlament

Das EU-Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt vom Volk gewählt wird.

Die Abgeordneten vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Das ist ihr Beruf, sie arbeiten also nicht ehrenamtlich.

Sie diskutieren, gestalten und verabschieden Gesetze.

Diese Gesetze betreffen alles, was für unser tägliches Leben wichtig ist, zum Beispiel folgende Bereiche:

  • Umweltschutz
  • Verbraucherrechte
  • Verkehr
  • Kapital
  • Waren

Außerdem genehmigt das Parlament den EU-Haushalt und stellt sicher, dass die EU-Institutionen ihre Arbeit richtig machen.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie in den nächsten Tagen einen dicken Briefumschlag mit folgendem Inhalt:

  • Wahlbenachrichtigung
  • Stimmzettel für die Regionalversammlung, für den Kreistag und für den Gemeinderat
  • Merkblätter zu den Stimmzetteln
  • Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid

Haben Sie noch nichts bekommen? Die Briefe müssen bis zum 19. Mai zugestellt sein. Wer bis dahin nichts erhalten hat, meldet sich bitte unter buergeramt(at)weil-der-stadt.de bei uns.

Warum schon jetzt?

Die Wahlen für die Regionalversammlung, für den Kreistag und für den Gemeinderat nennt man Kommunalwahlen.

Die Kommunalwahlen sind sehr komplex. Für den Gemeinderat stehen z.B. 102 Kandidaten zur Wahl – entsprechend groß ist der Stimmzettel.  Damit Sie sich das in Ruhe anschauen können und es am Wahltag im Wahllokal nicht so lange dauert, erhalten Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorab.

Was machen Sie damit?

Am besten ist es, wenn Sie die Stimmzettel zuhause ausfüllen und dann am Wahltag ins Wahllokal mitbringen. Selbstverständlich sind alle Wahlunterlagen aber auch nochmal in den Wahllokalen erhältlich.

Möchten Sie lieber per Briefwahl wählen?

Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wieso werden nicht alle Stimmzettel vorab verschickt?

Neben den Kommunalwahlen finden am 9. Juni auch die Europawahl und der Bürgerentscheid zu Windenergieanlagen statt. Diese Stimmzettel erhalten Sie nicht vorab per Post, sondern erst im Wahllokal. Wäre es nicht sinnvoller, alle Stimmzettel vorher zu verschicken? Doch, bestimmt! Aber leider ist das rechtlich nicht möglich.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie am Wahltag Zeit haben? Dann können Sie Briefwahl beantragen und vorher wählen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Briefwahl zu beantragen. Eine Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dann an Ihre Wohnanschrift, also dort, wo Sie gemeldet sind, geschickt.

Sie sind gerade im Ausland oder in einer anderen Stadt?

Dann geben Sie im Antrag an, wohin die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Sie können die Unterlagen auch persönlich im Bürgeramt abholen. In diesem Fall können Sie Ihre Briefwahl direkt vor Ort durchführen.

Übrigens: Mit dem Wahlschein können Sie nicht nur per Briefwahl wählen, sondern auch in einem beliebigen anderen Wahllokal im Wahlkreis wählen gehen.

Für jede Wahl gibt es eigene Stimmzettel. Die Stimmzettel haben unterschiedliche Farben. Wie viele Stimmen Sie für die einzelnen Wahlen haben, steht immer oben auf dem Stimmzettel.

Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, um die Stimmzettel auszufüllen:

  1. Stimmzettel unverändert abgeben: Wenn Sie die gesamte Liste einer Partei/Wählervereinigung wählen möchten, können Sie diesen Stimmzettel aus dem Block herausreißen und einfach abgeben. Die übrigen Stimmzettel werden vernichtet. Wenn Sie so wählen, müssen Sie also nichts ankreuzen. Das ist eine Besonderheit. Denn sonst müssen die Stimmen beispielsweise durch ein Kreuz gekennzeichnet werden.
  2. Stimmzettel anpassen: Wenn Sie verschiedene Kandidaten von unterschiedlichen Listen wählen möchten, können Sie pro Kandidat maximal 3 Stimmen vergeben. Das nennt man Kumulieren. Wenn Sie einem Kandidaten mehrere Stimmen geben möchten, müssen Sie hinter den Namen eine "2" oder eine "3" schreiben. Die Stimmen können auf die Kandidaten der verschiedenen Listen verteilt werden. Das nennt man Panaschieren. Sie können die Kandidaten verschiedener Listen auf einen Stimmzettel übertragen. Zum Beispiel können Sie auf die "Liste A" einen Kandidaten von "Liste B" schreiben und mit einem Kreuz oder einer Zahl kennzeichnen. Sie können aber auch mehrere Listen ausfüllen und abgeben. Wichtig ist nur, dass Sie die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht überschreiten. Wenn Sie das doch tun, ist der Stimmzettel ungültig. Es gibt eine positive Kennzeichnungspflicht: Die Stimmen gelten nur dann, wenn sie auf dem Stimmzettel erkennbar gekennzeichnet wurden, z. B. durch ein Kreuz. Man kann also nicht einzelne Bewerber ausstreichen, um die Stimmen auf die verbleibenden Kandidaten zu verteilen.

  1. Füllen Sie die Stimmzettel persönlich aus.
  2. Legen Sie die Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn. Achten Sie darauf, dass für jeden Stimmzettel ein eigener Umschlag verwendet wird und dass der richtige Stimmzettel im entsprechenden Umschlag ist (orangener Stimmzettel im orangenen Umschlag).
  3. Unterschreiben Sie die Wahlscheine. Unten links befindet sich eine "eidesstattliche Erklärung".
  4. Stecken Sie die Stimmzettelumschläge mit dem passenden Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (hellrot für die Europawahl, gelb für Regional-, Kreistags-, Gemeinderatswahl und Bürgerentscheid) und verschließen Sie ihn. Achten Sie darauf, dass der Wahlschein keinesfalls gemeinsam mit einem Stimmzettel in einem Umschlag sein darf, da sonst Ihre Stimme ungültig ist.
  5. Werfen Sie die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten (bis Sonntag, 9. Juni, um 18:00 Uhr in allen Teilorten möglich) oder in einen Briefkasten der Deutschen Post (bis Donnerstag, 6. Juni) ein.

In einer Demokratie dürfen wir wählen. Das ist nicht selbstverständlich. Durch Wahlen wird die politische Macht regelmäßig neu verteilt. Und wir können durch die Wahl mitbestimmen. Wer nicht wählt, überlässt diese Mitwirkung anderen. Warum soll ich überhaupt wählen gehen? Wir nennen 8 Gründe.

1. Weil es mein Recht und Privileg ist! Nur das Volk kann seine Vertreter entsenden. Dank Artikel 20 des Grundgesetzes kann jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Ihr solltet euer Recht auf Mitbestimmung über die Volksvertretung daher nutzen.

2. Weil jede Stimme zählt! Die Entscheidung, wer in einer Stadt oder in einem Landkreis das Sagen hat, kann von wenigen Stimmen abhängen – im Zweifel genau von eurer. Eure Stimme kann einem Kandidierenden an die Macht verhelfen und diese somit eure Stadt in eurem Sinne gestalten. Eure Stimme ist wichtig.

3. Weil andere entscheiden, wenn ihr nicht wählt! Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Geht ihr also nicht wählen, werden andere entscheiden, wer euch vertritt. Wenn ihr selbst entscheiden wollt, wer auf kommunaler Ebene das Sagen hat, müsst ihr wählen.

4. Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert! Wollt ihr einer Partei oder einem Wahlvorschlag einen Denkzettel verpassen, indem ihr nicht wählt, funktioniert das nicht. Eure Stimme fällt einfach unter den Tisch. Wählt ihr hingegen, könnt ihr einen Wahlvorschlag klar einem anderen vorziehen.

5. Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen! Die Politik entscheidet heute über viele Themen von morgen. Vor allem junge Menschen werden sich mit aktuellen Entscheidungen noch lange beschäftigen. Wenn ihr heute darauf verzichtet zu wählen, verzichtet ihr auch darauf, eure eigene Zukunft mitzugestalten.

6. Weil ihr aktiv die Politik beeinflussen könnt! Mit eurer Stimme nehmt ihr Einfluss auf die Politik. Die Politik wiederum nimmt Einfluss auf wesentliche Fragen des Alltags, besonders die Kommunalpolitik. So könnt ihr alleine schon durch eure Stimmabgabe die Politik aktiv beeinflussen.

7. Weil Wählen Bürgerpflicht ist! Niemand ist gezwungen, zur Wahl zu gehen. Ihr habt die Freiheit dazu – und solltet sie nutzen. Eine niedrige Wahlbeteiligung zeigt Desinteresse an Politik. Und viel wichtiger: Eine Demokratie kann nur dauerhaft bestehen, wenn sich Bürger an ihr beteiligen. Außerdem sind unsere kommunalen Vertreter dadurch legitimiert, dass möglichst viele sie gewählt haben.

8. Weil ihr beeinflusst, wer in den kommunalen Gremien sitzt und eure Interessen vor Ort vertritt. Es geht um diejenigen Personen, die euren Lebensmittelpunkt repräsentieren und die politischen Geschicke vor Ort lenken.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung

Die Wahllokale haben am 9. Juni von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wo Sie hin müssten, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Achtung: Sie müssen unbedingt in das Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung steht. Ausnahmen gibt es nur für diejenigen, die Briefwahl beantragt haben und jetzt doch im Wahllokal wählen.

Das müssen Sie mitnehmen:

  • Stimmzettel für Regionalversammlung, Kreistag und Gemeinderat – am besten schon ausgefüllt. Falls Sie diese nicht mehr finden, erhalten Sie im Wahllokal neue Stimmzettel. Dort erhalten Sie außerdem die Stimmzettel für die Europawahl und für den Bürgerentscheid.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Falls Sie Briefwahl beantragt haben und jetzt doch im Wahllokal wählen geht: Wahlschein

Die Wahllokale haben am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Nach 18:00 Uhr beginnen die Wahlhelfer mit der Auszählung. Weil es zu viel ist, werden nicht alle Wahlen auf einmal ausgezählt.

Am Wahltag (Sonntag) werden die Europawahl und die Regionalwahl ausgezählt.

Am Montag nach der Wahl werden dann die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und der Bürgerentscheid ausgezählt.

Alle Wahlergebnisse für Weil der Stadt finden Sie auf unserer Website.

Weitere Informationen und externe Links

Die Wahlen im Detail

Ansprechpartner